Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 2022/2023 Emsara GmbH Allgemeines
1.1. Die Emsara GmbH, beliefert ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB - im Nachfol-genden
Käufer genannt - aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Einkaufsbedingungen der Käufer gelten nur insoweit, als diese den Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.
1.2. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für zukünftige Lieferungen und Verkäufe, ohne dass es einer nochmaligen Übersendung der Bedingungen oder eines nochmaligen Hinweises bedarf. Die Bedingungen werden in der jeweils aktuellen Fassung auf Nachfrage sofort per Post, Fax oder E-Mail zur Verfügung gestellt.
Preise, Aufschläge und Abnahmemengen
2.1. Die Preise verstehen sich - soweit nichts anderes angegeben - in EURO pro Kilogrammeinheit wenn nicht
anderes vereinbart ab Werk einschließlich Verpackung zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteu-er und je nach Vereinbarung Transportkosten zum Zeitpunkt der Lieferung. Bestellungen des Käufers, die nicht aufgrund eines Angebotes erfolgen, kann Emsara GmbH binnen 7 Tagen ab Zu-gang schriftlich oder durch Warenlieferung annehmen.
2.2. Preisvereinbarungen für Gewürze und Zusatzstoffe ohne Vereinbarungen einer bestimmten Ab-nahmemenge gelten für eine Abnahmemenge von mindestens XXXXXXXX Kilogramm.
2.3 Emsara GmbH bleibt vorbehalten, Preise marktüblich anzupassen, wenn vereinbarte Mengen ohne Lieferdatum nicht binnen 3 Monaten ab Bestellung abverlangt werden.
Mustermaterial /einzelne Proben
3.1. Mustermaterial kann nur in normalen Abmessungen und Firmenüblichen Gewichten geliefert werden. Die
Berechnung von Musterproben erfolgt nach Vereinbarung, anderenfalls nach billigem Ermessen.
3.2. Einzelne Proben werden nicht zurückgenommen.
Auftragsannahme und Lieferzeit
4.1. Alle angebotenen Preise, auch Preisangaben auf Mustermaterial sind bis zur ausdrücklichen Bestätigung durch
Emsara GmbH unverbindlich. Nebenabreden oder etwaige besondere Abmachungen bedürfen der Textform.
4.2. Bestellungen des Käufers bedürfen der Textform.
4.3. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese bei oder nach Vertragsabschluss in Text-form von Emsara GmbH bestätigt wurden.
4.4. Telefonische oder mündliche Bestellungen werden akzeptiert.
Lieferung
5.1. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Risiko des Unter-gangs für
Rücksendungen trägt der Käufer, es sei denn, es liegt eine berechtigte Reklamation vor.
5.2. Transportart und Transportweg bestimmt Emsara GmbH nach billigem Ermessen.
5.3. Emsara GmbH berechtigt, Lieferungen in Teilsendungen zu erbringen.
5.4. Emsara GmbH kann selbst, aber auch durch Fremdfirmen die bestellten Waren liefern lassen.
5.5. Bei Fremdfirmenanlieferung gelten die AGBs der Fremdfirmen wofür Emsara GmbH
Skontos bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Skonto wird nur bei Einräumung eines Rabattes nur auf den nach Abzug des Rabattes verbleibenden Nettobetrages gewährt. Werbemittel und jegli-ches Mustermaterial sind netto zahlbar.
6.2. Zahlungen können nur auf das Geschäftskonto von Emsara GmbH erfolgen wenn nichts ande-res vereinbart worden ist. Handelsvertreter und Verkäufer sind nicht zum Inkasso befugt.
6.3. Emsara GmbH ist berechtigt alle Forderungen von Käufern in Deutschland und Ländern der OECD zur Refinanzierung an die Factoringgesellschaft abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsab-schluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt.
6.4. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Gegenan-sprüchen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
6.5. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bes-tätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungs-bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
6.6. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
6.7. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss von UN Kaufrecht.
6.8. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
6.9. Zahlungen die unter dem Factoring laufen sind mit schuldbereiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindung der
Factoringgesellschaft zu leisten, an die wir unsere gegenwärtige und künftigen Ansprüche aus unse-rer Geschäftsverbindung angetreten haben. Auch unser Vorbehaltungsrecht der gefactorten Rech-nungen haben wir auf dieses Institut übertragen.
Eigentums vorbehält, Rücktrittsrechte, Hemmung von Lieferpflichten
7.1. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen, bedingten oder
zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum der Emsara GmbH, sowie die zur Verfügung gestellten Gegenstände (wie Regale, Verkaufsstände bei Verlust oder nicht Rückgabe entsteht eine Gebühr von 300,00€).
7.2. Der Käufer darf im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung die Ware weiterveräußern. Durch die Weiterveräußerung entstehende Kaufpreisforderungen werden hiermit an Emsara GmbH bis zur Höhe des Kaufpreises abgetreten. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, die an Emsara GmbH abgetretenen Forderungen einzuziehen. Emsara GmbH ist berechtigt, diese Vollmacht zu widerrufen und die Abtretung dem Dritten anzuzeigen. Der Käufer hat Emsara GmbH Name und Anschrift des Dritten auf Anforderung unverzüglich anzugeben. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnah-men hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die im Eigentum der Emsara GmbH stehende Ware als solche zu kennzeichnen. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, durch die Vorbehaltseigentum betroffen ist, hat der Käufer Emsara GmbH
GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
7.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern, sofern die
Bezahlung nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt. Der Abschluss der Versicherung ist auf Verlangen
nachzuweisen.
7.4. Emsara GmbH kann von allen Verträgen mit einem Käufer zurücktreten, wenn der Käufer seine
Sorgfaltspflichten im Zusammenhang hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verletzt oder
falsche Angabe über seine Kreditwürdigkeit macht.
7.5. Leistungseinschränkungen durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche
Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befrei-en die
Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten Dauer.
7.5 Nicht vorhersehbare dauerhafte Leistungshindernisse, die Emsara GmbH nicht zu vertreten hat und durch
zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden sind, berechtigen Emsara GmbH zum Rücktritt vom Vertrag.
Verwendung gekaufter Ware, Vertragsstrafe
Der Käufer ist nur zum Verkauf und zur üblichen Verwendung der Ware berechtigt. Der Nachdruck gekaufter Gewürze und Zusatzstoffe, die Herstellung von Gewürzen und Zusatzstoffen unter Ver-wendung des Geschmacksmusters von Emsara GmbH die Nachahmung eines solchen ohne Zu-stimmung von Emsara GmbH ist verboten. Für jede Charge Gewürze, die ohne Zustimmung von Emsara GmbH in den Handel gelangt, wird eine Vertragsstrafe von 25.000 € fällig. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass Emsara GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.